Wann das Sanieren praktisch beginnen kann

Gebaut wird erst ab 8

BaugeschehenSonderinvestitionsprogramm I
Das Sonderinvestitionsprogramm (SIP I) der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten wird von Bund und Land gefördert. 200 Millionen Euro wollen gut eingesetzt sein. Weil es um Steuergeld geht, wird nach einem klar geregelten Verfahren vorgegangen.

Auf Schloss Heidecksburg in Rudolstadt sind die Dächer von West- und Nordflügel undicht. Starkregenereignisse in Zeiten des Klimawandels verschlimmern das Problem. Kulturschätze wie die Decke des Festsaals – ein Rokoko-Paradestück – werden nun sichtbar angegriffen. Bei Begehungen und Analysen durch die Fachleute stellte sich die wahre Dimension des Problems heraus: es müssen neben der Schieferdeckung auch Teile der Holzkonstruktion erneuert werden. Gerade an den Dachtraufen gibt es statische Schwächen. Und wir, die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten, sind schließlich auch dafür verantwortlich, dass niemandem, im wahrsten Sinne des Wortes, die Decke auf den Kopf fällt.

Wie auf Schloss Heidecksburg sind die Probleme vielerorts akut. Dank SIP I stehen 200 Millionen Euro für die Erhaltung unserer Denkmale zur Verfügung. Einfach gleich mit Bauen anfangen können wir trotzdem nicht. Denn wer Fördergelder von Bund und Land erhält, trägt eine besondere Verantwortung. Schließlich handelt es sich um Geld aus unser aller Steueraufkommen. Damit diese Mittel ökonomisch und erfolgreich eingesetzt werden, gelten strenge Regeln. Diese hat nicht allein der Bund aufgestellt, sondern auch die EU. Hinzu kommen diverse Festlegungen der Bundesländer. Ein umfassendes Regelwerk also rahmt das Arbeiten mit Fördermitteln.

Und so gilt auch für das Dach von Schloss Heidecksburg: gebaut wird erst ab 8. Das meint nicht die Uhrzeit auf der Baustelle. Das meint die Leistungsphase. Das regelgerechte Verfahren innerhalb eines Fördermittelprojektes besteht nämlich aus neun sogenannten Leistungsphasen. Jede einzelne Phase besteht wiederum aus vielen Arbeitsschritten.

Die Phasen 1 bis 7 umfassen rein planerische Tätigkeiten. Das sind: 1. Grundlagenermittlung, 2. Vorplanung, 3. Entwurfsplanung, 4. Genehmigungsplanung, 5. Ausführungsplanung, 6. Vorbereitung der Vergabe, 7. Mitwirkung bei der Vergabe.

Am Ende der Planungsphasen wird dann die Bauleistung ausgeschrieben und vergeben, verbunden mit einer dafür kalkulierten Summe X. Oft muss die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Hinter all dem steht, dass der faire Wettbewerb gewährleistet werden soll.

Mit Leistungsphase 8 beginnt endlich das Bauen. Maurer nehmen die Kellen zur Hand, Bagger fahren vor, Kräne und Gerüste werden gestellt, Schreiner fertigen Fenster usw.. In Leistungsphase 9 schließlich werden die fertiggestellten Maßnahmen überprüft und abgenommen.

Klingt vielleicht umständlich und ziemlich bürokratisch, sorgt aber auch für Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Bei den ersten Sanierungsprojekten im SIP I haben wir in diesem Jahr schon Etappenziele in Leistungsphase 8 erreicht. Bei den gewaltigen Dächern von Schloss Heidecksburg wird das noch eine Weile dauern; untersucht und geplant wird aber auch dort schon mit Hochdruck.

Uta Kolano


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